Zur Aufhebung der Maskenpflicht in den Schulen des Landes NRW

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

Sie alle haben den Medien entnehmen können, dass das Land NRW ab 02.11.2021 die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht aufgehoben hat. Der Versuch der Stadt Krefeld, per Verfügung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) ein Fortbestehen der Maskenpflicht am Sitzplatz zu erreichen, wurde durch das MAGS nicht genehmigt.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte sowie eine Erläuterung durch die Schulleitung des MSM. Hier können Sie die Schulmail vom 28.10.2021 auch selbst nachlesen:

https://www.schulministerium.nrw/28102021-verzicht-auf-die-maskenpflicht-am-sitzplatz-ab-dem-2-november-2021

Ab dem 02.11.2021 ist die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz aufgehoben. Alle dynamischen Phasen im Klassenraum, also der Weg zum und vom Sitzplatz sowie das Zusammenkommen von Arbeitsgruppen in anderen Konstellationen als am festen Sitzplatz, aber auch die Situation in der 7,5 Minutenpause zwischen den Unterrichtsstunden erfordern weiterhin das Tragen einer Maske, ebenso wie alle Bewegungen im Schulgebäude. Das freiwillige Tragen einer Maske auch am festen Sitzplatz im Unterricht ist aber natürlich weiterhin zulässig und wird von uns ausdrücklich beworben Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

Zum Thema Quarantäneentscheidung heißt es in der Mail, dass bei Auftreten eines Infektionsfalls im Klassen- oder Kursverband die Quarantäne auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbaren Sitznachbarn zu beschränken sei. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome seien von der Quarantäneordnung weiterhin ausgenommen.

 

Wir möchten als Schulleitung auf folgende Aspekte hinweisen:

Über zu verhängende Quarantänen entscheiden letztendlich weiterhin die lokalen Gesundheitsämter gemäß Einzelfall (Gesundheitsamt Krefeld). Wir stehen dazu bei jedem einzelnen Fall im Kontakt mit dem Gesundheitsamt.

Die Gefahr einer Quarantäne verringert sich, wie oben zitiert, natürlich dann, wenn jemand geimpft ist oder eine Maske getragen hat. Von daher ist das ein klares Argument dafür, die Möglichkeit einer Impfung in Anspruch zu nehmen als auch in bestimmten Situationen weiterhin zumindest eine medizinische Maske (OP-Maske) zu tragen.

Wir werben grundsätzlich ausdrücklich dafür, angesichts steigender Infektionszahlen zunächst weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen. Genauso nachdrücklich sei hier aber gesagt, dass es jeder/jedem gestattet ist, von der ministeriell ausgesprochenen Pflichtbefreiung Gebrauch zu machen. Für Ausgrenzung und Stigmatisierung ist auch in diesem Fall kein Raum an unserer Schule! 

In diesem Sinne gehen wir von einer vernünftigen und von gegenseitiger Toleranz sowie Rücksichtnahme geprägten Praxis am MSM aus – so wie wir es auch in den vergangenen Monaten erlebt haben.

Ihnen und Ihren Familien alles Gute und mit herzlichen Grüßen

die Schulleitung des MSM