Unterstützungsmöglichkeiten bei Fahrten des Schulprogramms -
Warum dieses Angebot?
Der Kostenrahmen für Studien- und Wanderfahrten beträgt laut derzeit gültigem Schulkonferenzbeschluss für
- Jahrgangsstufe 6 : 2-3 Tage - 110 € (incl. Vollpension)
- Jahrgangsstufe 9 : 5-6 Tage Berlin - 250 € (incl. Halbpension) oder alternativ 8-9 Tage Skifahrt - 420 € (incl. Vollpension bzw. 450 € inkl. Skiausrüstung)
- Jahrgangsstufe Q2 : max. 9 Tage - 420 € (inkl. Halbpension und aller Programmkosten)
Die Kosten enthalten jeweils die Fahrt und die angegebenen Zusatzkosten. Bei allen Beträgen handelt es sich um Obergrenzen, die selbstverständlich nicht ausgeschöpft werden müssen.
Der Schulpflegschaft ist bewusst, dass dieser Kostenrahmen für Familien, deren Einkommen gering ist und nur knapp über der Grenze liegt, bei der staatliche finanzielle Leistungen greifen könnten – insbesondere wenn mehrere Kinder in der Familie leben - , eine ernstzunehmende Belastung darstellt. Daher hat sich aus den Reihen der Eltern- und Lehrerschaft ein Arbeitskreis gebildet, der für betroffene Familien ein unbürokratisches Unterstützungsangebot erarbeitet hat. Die Intention dabei ist, niederschwellig, vertraulich und schnell zu helfen.
Was wird bezuschusst?
Es kann ausschließlich eine individuelle finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit Fahrten des MSM-Schulprogramms erfolgen.
Wer kann einen Zuschuss erhalten?
Alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, deren Kind(er) Schülerinnen oder Schüler des MSM sind. Das Familieneinkommen sollte nicht erheblich über dem Niveau liegen, bei dem Leistungen nach dem SGB II bzw. XII oder der Sozialhilfe in Anspruch genommen werden können.
An wen wendet man sich?
Zurzeit bilden Herr Muti, Frau Stuckmann, Frau Schröder und Frau Vetter einen Kreis von festen Ansprechpartnern. Diese Personengruppe berät und entscheidet über die Bezuschussung. Diese Personen können vertrauensvoll von betroffenen Familien angesprochen werden. Es ist ebenso möglich, sich an eine andere Person des Vertrauens zu wenden (z.B. Klassenlehrer/in), die das Anliegen an das Beraterteam weiterleitet. Bei volljährigen Schülern sollte ein Elternteil in das Beratungsgespräch einbezogen werden.
Muss der Bedarf nachgewiesen werden?
Nein, nicht zwingend. Da dieses Unterstützungsangebot niederschwellig und auf vertrauensvolle Zusammenarbeit angelegt ist, reicht ein kurzes Gespräch mit den Familienangehörigen, in dem die Bedarfslage besprochen wird. Ein formelles Antragsverfahren findet nicht statt. Ein knappes Schreiben, das Angaben zur finanziellen Situation und eine kurze Begründung für die Bezuschussung enthält, ist als Beleg für die Kasse erforderlich. Das Beraterteam entscheidet über die Unterstützungsmöglichkeit.
Wie hoch ist die Bezuschussung?
Grundsätzlich ist nur eine unterstützende Kostenbeteiligung vorgesehen, die regelmäßig nicht höher als die Hälfte des Eigenanteils an den Fahrt- und Halbpensionskosten sein sollte. Dabei werden für die Bezuschussung in Klasse 9 die Kosten für die günstigere Berlinfahrt zugrunde gelegt – auch dann, wenn das Kind tatsächlich an der Skifahrt teilnimmt.
Woher stammen die finanziellen Mittel?
Nach Beschluss der Schulpflegschaft können Einnahmen der Cafeteria bis zu einem Höchstbetrag von 900 € jährlich für dieses Unterstützungsangebot verwendet werden. Bei geringeren Einnahmen der Cafeteria verringern sich die für diesen Zweck gedachten Mittel entsprechend.