Fachkonferenz (§ 70 Schulgesetz)
Die Fachkonferenz berät über alle das jeweilige Fach betreffenden Angelegenheiten. Sie trägt die Verantwortung für die Qualitätssicherung und entscheidet insbesondere über
- Grundsätze zur fachmethodischen und -didaktischen Arbeit
- Grundsätze zur Leistungsbewertung
- Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln
In den Fachkonferenzen können je zwei Elternvertreter mit beratender Stimme teilnehmen.
Von der Schulpflegschaft gewählt wurden für das Schuljahr 2018/2019: