Schulkonferenz

Schulkonferenz (§ 65f Schulgesetz)

Aufgaben der Schulkonferenz als oberstes Mitwirkungsgremium, an dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligte mitwirken, sind u. a.

  • Entscheidung über das Schulprogramm
  • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und –sicherung
  • Vereinbarungen von Kooperationen
  • Erlass einer Schulordnung
  • Wirtschaftliche Betätigung, Sponsoring

Das Schulgesetz bestimmt in § 66, dass Mitglieder der Schulkonferenz an Schulen der Sekundarstufe I und II der/die Schulleiter(in) sowie die gewählten Vertreter der Lehrer(innen), der Eltern und Schüler(innen) im Verhältnis 1:1:1 sind. Die/der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist Mitglied der Schulkonferenz. Im Schuljahr 2020/2021 ist dies Frau Kathrin Eigelshofen*. Des Weiteren wurden auf der Schulpflegschaftssitzung als Elternvertreter(innen) bzw. deren Stellvertreter(innen) in der Schulkonferenz gewählt:

ElternvertreterI, Klasse StellvertreterIn, Klasse
Frau Kathrin Eigelshofen, 7D Frau Susanne Jansen, Q2
Frau Alexandra Hoter, 8A Frau Emilia Rey, Q1
FRau Maren Teuwen, 7D Frau Heike Otto, 9A
Frau Andrea Janzen, Q1 Herr Marion Bollenberg, 7C
Herr Michael Kuckuck, 6E Frau Christiane Margotte, 6A
Herr Michael Saßen, 8D Frau Janine Wentz, 8D

Die Schulkonferenz wählt aus ihrer Mitte ein volljähriges Mitglied als Vertreter(in) für die Auswahlkommission zur Einstellung von Lehrkräften. Gewählt wurden (wird in Kürze ergänzt). Als Stellvertreter(in) werden im Bedarfsfall die Elternvertreter der Schulkonferenz einen Vertreter benennen. Für den Dringlichkeitsausschuss ist als Elternvertreter (wird in Kürze ergänzt) gewählt worden .

Die generellen Angaben wurden aus dem zuletzt durch Gesetz vom 05.04.2011 geänderten Schulgesetz entnommen. Sie stellen lediglich einen zusammenfassenden Überblick dar. Das Gesetz ist unter der Adresse http://www.bildungsportal.nrw.de nachzulesen und kann als pdf-Datei herunter geladen werden.

O. Muti