5. Welche schulische Regelungen muss ich beachten?

Du wirst aufgrund des Auslandsaufenthalts den Unterricht am MSM verpassen. Sollte der Aufenthalt im zweiten Halbjahr der EF stattfinden, kannst du nicht an den zentralen Klausuren teilnehmen und bekommst somit keinen mittleren Schulabschluss nach der EF, sondern erst nach erfolgreichem Durchlaufen der Q1. Außerdem bringt das Fach Latein Herausforderungen mit sich. Bitte schau dir die Info Auslandsaufenthalte PP genau an und überlege im Vorfeld, was für deine Situation und Wünsche sinnvoll erscheint.

Ein individuelles Beratungsgespräch mit Frau Polte (N.Polte@msm-gym-krefeld.de) und bei längeren Aufenthalten auch mit der Schulleitung muss rechtzeitig durchgeführt werden, bei dem dann entschieden wird, welches Modell am sinnvollsten umsetzbar ist. Bitte beachte, dass du rechtzeitig einen Beratungstermin vereinbarst.

Stelle rechtzeitig einen Antrag auf Beurlaubung! Denke daran, auf keinen Fall etwas zu buchen, bevor du nicht ein Beratungsgespräch durchgeführt hast und die Genehmigung der Beurlaubung durch den Schulleiter in den Händen hältst.