Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

ich kann Sie nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt jetzt weitergehend informieren.

  1. Wenn Sie von der Schule nicht darüber informiert worden sind, dass Ihr Kind „Kontaktperson“ ist, kommt es weiterhin zur Schule.
  2. Wenn Sie informiert worden sind, dass Ihr Kind Kontaktperson ist, darf es bis auf Weiteres nicht zur Schule kommen.
  3. Innerhalb der Großgruppe der Kontaktpersonen unterscheiden wir zwei Gruppen, da wir zwei infizierte SchülerInnen haben: Kontaktpersonen A und Kontaktpersonen B.
  4. Die Kontaktpersonen A erhalten noch heute – über mich – ein Schreiben des Gesundheitsamtes, in dem die Quarantäne angeordnet wird und mit dem Sie noch weitere Informationen erhalten.
  5. Kontaktpersonen B erhalten dieses Schreiben heute noch nicht, weil interne Abstimmungsprobleme unter den beteiligten Gesundheitsämtern dies noch nicht erlauben. Für sie wird daher durch das Gesundheitsamt heute noch keine Absonderung erklärt. Auch ich kann und darf keine Quarantäne aussprechen, möchte aber allen betroffenen Familien raten, entsprechende Schutzmaßnahmen in der Familie und nach außen zu treffen. Sie kommen am Montag natürlich nicht in die Schule.
  6. Schülerinnen und Schüler, die die Schule nicht besuchen dürfen, werden über die bekannten Instrumente Padlet (ggf. Moodle), schulcloud und Videokonferenztool eng an den Unterricht angebunden. Nähere Hinweise dazu folgen noch.

Wie verlaufen die Informationswege?

Allgemeine Informationen finden Sie auf der Homepage. Bitte informieren Sie sich dort regelmäßig.

Spezielle Informationen für einzelne Zielgruppen erhalten Sie gleichzeitig über den E-Mail-Verteiler und über die schulcloud.

Mit besten Wünschen für Ihre Gesundheit

Olaf Muti

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte der Jahrgangsstufe EF,

das Gesundheitsamt der Stadt Krefeld hat eine Liste derjenigen Schülerinnen und Schüler angefordert, die den positiv getesteten Schülerinnen und Schülern im Unterricht gemäß den Sitzplänen mutmaßlich für einen längeren Zeitraum (50-60 Minuten) in einem Abstand von unter 1,50 m benachbart gesessen haben.

Damit ist zunächst noch keine Entscheidung über Maßnahmen verbunden. Vielmehr wird sich das das Gesundheitsamt mit den Betreffenden in Verbindung setzen. Allein das Gesundheitsamt ordnet eine Quarantäne an.

Ich bitte nach Absprache mit dem Gesundheitsamt die auf dieser Liste stehenden allerdings, morgen (Freitag, 30.10.) aus Gründen der Prävention nicht in die Schule zu kommen und die Entscheidung des Gesundheitsamtes abzuwarten. Für alle anderen wird der reguläre Unterricht erteilt.

Sollte dies für Ihr Kind zutreffen, hat Sie kurz vor dieser Veröffentlichung über den uns bekannten E-Mail-Verteiler der Eltern und über schulcloud eine entsprechende Information erreicht. Wir informieren hier zweigleisig über Eltern-Adressen und über SchülerInnen-Adressen, damit wir sicher alle erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Muti, Schulleiter

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

in zwei Fällen hat es bei SchülerInnen der Stufe EF positive Corona-Testungen gegeben.

Der Unterrichtsbetrieb am MSM läuft – wie auch an anderen Schulen - weiter. Alle notwendigen Maßnahmen sind getroffen. Wir haben die Lage umfassend im Blick und sind in ständigem Austausch mit dem Gesundheitsamt.

Wenn Sie keine persönliche, anderslautende Information von der Schulleitung oder dem Gesundheitsamt bekommen, kann Ihr Kind weiterhin seinem normalen Schulalltag nachkommen.

Sie dürfen weiterhin darauf vertrauen, von uns zeitnah und umfassend informiert zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Muti, Schulleiter

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

die Schulpflicht gilt auch unter dem am 13.12.20 auf politischer Ebene beschlossenen Lockdown-Szenario. Der Unterricht läuft gemäß den am 11.12.20 kommunizierten Bedingungen über den 15.12.20 hinaus bis zum 18.12.20 weiter. Dies bezieht sich sowohl auf den Präsenzunterricht (Jahrgänge 5,6,7 -  mit der Möglichkeit der Befreiung von der Präsenz und dem Wechsel in den Distanzunterricht), als auch auf den obligatorischen Distanzunterricht (8 bis Q2), als auch auf die Teilnahme an Klassenarbeiten und Klausuren.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Homepage.

Olaf Muti