Liebe Schülerinnen und Schülerinnen, sehr geehrte Eltern,
wir weisen darauf hin, dass laut Coronabetreuungs-Verordnung des Landes NRW ab dem 22.02.2021 in allen Schulgebäuden das Tragen von medizinischen Masken (FFP-2-Masken oder OP-Masken) vorgeschrieben ist.
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
Eine Ausnahme gilt für Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 in den Fällen, in denen eine medizinische Maske aufgrund der Größe nicht passt; dann kann eine Alltagsmaske getragen werden.
Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass alle SchülerInnen, sobald Sie die Schule wieder betreten, eine solche medizinische Maske tragen.
Die Schulleitung des MSM