Aufgrund der deutschen Schulpflicht bist dazu verpflichtet, direkt nach Verlassen der Gastschule und der Rückkehr nach Deutschland wieder in den Unterricht am MSM einzusteigen.
Wichtig ist, dass du eine Bescheinigung der Auslandsschule über die Daten deines Aufenthalts direkt nach Rückkehr vorlegst. Du wirst wieder in den Unterricht am MSM einsteigen und ganz „normal“ die Schullaufbahn weiterführen.
Beachte bitte, dass es in deiner Verantwortung liegt, verpasste Inhalte nachzuarbeiten. Du solltest dich bereits während des Auslandsaufenthalts informieren, welche Themen in deinen Kursen bearbeitet werden, so dass dir der Wiedereinstieg gut gelingt. Natürlich stehen deine Lehrerinnen und Lehrer auch helfend zur Seite.
Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch über deine Zeit und über einen Erfahrungsbericht über deine Zeit im Ausland.