Schulinternes Konzept Distanzlernen/Distanzunterricht (in der angepassten Fassung für den 11.01.-12.02.2021)
Stand 08.01.2020
Präambel:
In der anstehenden Distanzbeschulung (Schließung des Präsenzunterrichts) kann der Unterricht aus Gründen der technischen Umsetzbarkeit, aber auch aus didaktischen Erwägungen, nicht eins zu eins im Distanzlernen (z.B. über Videokonferenzen, Streaming) abgebildet werden. Vielmehr ist es Aufgabe der Lehrkräfte, auf der Basis und in Kombination der drei am MSM eingeführten Kommunikationsinstrumente ein qualifiziertes Angebot an Unterrichtung und Feedback zu gewährleisten. Orientierung geben hierzu die „Handreichung Distanzunterricht“ im Bildungsportal des Ministeriums (https://broschüren.nrw/distanzunterricht/home/#!/Home) und die nachfolgenden Ausführungen.
I. Grundsätze:
Stellung von Aufgaben im Distanzlernen:
Die Kontaktaufnahme/Kommunikation zur Lerngruppe und die Einstellung von Aufgaben orientieren sich an der Lage des Unterrichts im Stundenplan und am Zeitrahmen des Stundenplans, womit zum einen Verbindlichkeit geschaffen und zum andern eine Hilfe zur Strukturierung des Tagesablaufs für der Schülerinnen und Schüler (i.F. SuS) im Distanzunterricht geboten wird. Es können auch Aufgaben im Sinne von Wochenplanarbeit gestellt werden. Das Einstellen dieses Wochenplans soll sich aber ebenfalls am Stundenplan orientieren, so dass eine Wochenaufgabe zu einer der Stunden gestellt wird, die im Stundenplan ausgewiesen sind. Auf diese Weise strukturiert der bestehende Stundenplan die Lehrer-Schüler-Interaktion.
Alle Angebote werden zum Zeitpunkt der Einstellung mit Datum, sowie Angaben zu Rückgabe/Feedback versehen.
Das Einstellen von Aufgaben, Wochenplänen etc. kann im Einzelfall auch vom Stundenplan abweichen, wenn beispielsweise technische Aspekte (hoher Datenverkehr) dies erfordern, weitere Hilfen gegeben werden sollen oder besondere Umstände vorliegen. Wichtig ist die transparente Kommunikation darüber.
Leistungsbewertung im Distanzlernen:
Die Leistungsbewertung bezieht sich sowohl auf Quantität und Qualität der Mitarbeit im Präsenz- als auch im Distanzunterricht (siehe dazu die „Handreichung Distanzunterricht“). Im Distanzunterricht erstellte Lernprodukte können zur Leistungsbewertung herangezogen werden, wenn es sich um selbstständige Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers handelt.
Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsüberprüfung möglich. Die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen werden damit in der Regel in die Bewertung der sonstigen Leistungen im Unterricht einbezogen. Leistungsbewertungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“, die später im Präsenzformat erfolgen, können auch auf Inhalte des Distanzunterrichts aufbauen.
Wie auch sonst, ist im Vorfeld von Leistungsbewertungen die notwendige Transparenz über die Bewertungskriterien herzustellen.
Pflichten der Schülerinnen und Schüler:
SuS dürfen eingerichtete Kommunikationskanäle nicht verlassen und sich der Distanzbeschulung entziehen. Sie haben die Pflicht, eingestellte Materialien und Aufgaben sorgfältig zu prüfen und eine selbstständige Bearbeitung anzustreben. Sollte es trotz ernsthaften Bemühens Verständnisschwierigkeiten geben, haben die SuS die Möglichkeit und die Verpflichtung, über die schulcloud bei der jeweiligen Lehrkraft um Unterstützung nach zu fragen.
Kommunikation zwischen Lehrkräften und SchülerInnen
Die Kommunikationswerkzeuge Padlet und Moodle (Oberstufe) dienen der Bereitstellung von Aufgaben und Materialien. Sie ermöglichen zudem die Materialorganisation.
Schulcloud dient als Messengerdienst der direkten, synchronen und auch asynchronen Kommunikation innerhalb der Lerngruppe mit der Lehrkraft. Er ermöglicht es, individuelle Hinweise und Erläuterungen zu geben, kurzfristige Vereinbarungen zu treffen, Nachfragen aus der Lerngruppe aufgreifen zu können.
Schulcloud ist insofern der „didaktisch-pädagogischen“ Kommunikation innerhalb der Lerngruppe (inklusive des unterrichtenden Lehrers) vorbehalten, analog des Geschehens im Klassenraum.
Videokonferenzen dienen der synchronen Kommunikation zwischen Lerngruppe und Lehrkraft. Sie ermöglichen es in besonderer Weise, in neue Themen einzuführen, Material kommentierend zu besprechen und offene Fragerunden zu gestalten.
Kommunikation zwischen Lehrkräften und Eltern
Um keine Vermischung mit der Kommunikationsebene von Schulcloud entstehen zu lassen (Lehrkraft-SchülerInnen, s.o.), kommunizieren Eltern und Lehrkräfte per E-Mail bzw. per (via E-Mail terminierter) Telefonate miteinander.
II.Organisation des Distanzunterrichts
- Es findet ein wöchentlicher Kontakt zwischen allen Schülerinnen und Schülern und der Klassen- bzw. Stufenleitung statt, in dem fachunabhängig Erfolge und Schwierigkeiten im Distanzlernen der Woche thematisiert werden. Die konkrete Ausgestaltung findet innerhalb der Klassen- bzw. Stufenteams statt.
- die SuS erhalten Aufgaben und Materialien in einem angemessenen Umfang (also so, dass diese selbstständig und ohne Zeitnot im Zeitraum der eigentlichen Stunde zu bewältigen wären)
- es finden in den Kernfächern mindestens einmal wöchentlich Formen des direkten Austauschs statt (Videokonferenz, Chat), in denen neue Sachverhalte eingeführt und erklärt werden bzw. Feedback zu Problemen und Lernschwierigkeiten gegeben wird
- Aufgaben und neues Material wird vormittags zu den Zeiten mittels padlet (in der SII auch moodle) bzw. schulcloud kommuniziert, zu denen die Unterrichtsstunden auch stattgefunden hätten, können im Einzelfall aber auch zu einem anderen Zeitpunkt eingestellt werden (siehe oben)
- die Schülerinnen und Schüler sind dazu verpflichtet, am Stundenplan orientiert das Padlet bzw. die schulcloud (oder in der SII moodle) aufzurufen
- die SuS haben die Möglichkeit, Arbeitsergebnisse abzugeben und dazu ein Feedback zu erhalten.
- die Teilnahme am Distanzunterricht ist Grundlage der Leistungsbewertung (Abgabe von Produkten, Beteiligung an Videokonferenzen usw.) und somit notenrelevant