Autor: omuti
Schulpflicht und Unterricht bis zum 18.12.20
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
die Schulpflicht gilt auch unter dem am 13.12.20 auf politischer Ebene beschlossenen Lockdown-Szenario. Der Unterricht läuft gemäß den am 11.12.20 kommunizierten Bedingungen über den 15.12.20 hinaus bis zum 18.12.20 weiter. Dies bezieht sich sowohl auf den Präsenzunterricht (Jahrgänge 5,6,7 - mit der Möglichkeit der Befreiung von der Präsenz und dem Wechsel in den Distanzunterricht), als auch auf den obligatorischen Distanzunterricht (8 bis Q2), als auch auf die Teilnahme an Klassenarbeiten und Klausuren.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Homepage.
Olaf Muti
Sind Sie in Sorge bezüglich der Covid-Situation am MSM?
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Unterrichtsbetrieb am MSM läuft – wie auch an anderen Schulen - weiter. Alle notwendigen Maßnahmen sind getroffen. Wir haben die Lage umfassend im Blick und sind in ständigem Austausch mit dem Gesundheitsamt.
Wenn Sie keine persönliche, anderslautende Information von der Schulleitung oder dem Gesundheitsamt bekommen, kann Ihr Kind weiterhin seinem normalen Schulalltag nachkommen.
In angespannten Zeiten ist es leider schon üblich, dass in den sozialen Medien wilde Spekulationen aufkommen und sich schnell verbreiten.
Bitte beteiligen Sie sich daran nicht.
Sie dürfen weiterhin darauf vertrauen, von uns zeitnah und umfassend informiert zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Muti, Schulleiter
Absage Pädagogischer Tag am 02.11.20
Im Terminkalender findet sich unter dem Vorbehalt "voraussichtlich" für den 02.11.20 ein Pädgogischer Tag terminiert. Dieser muss auf einen späteren Termin verschoben werden. Die Schülerinnen und Schüler haben an diesem Tag regulären Unterricht.
Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung, wenn dies im Einzelfall Probleme verursachen sollte.
Olaf Muti
Positiver Corona-Test am MSM
Rückkehr aus Covid-19-Risikogebieten in die Schule
Bitte beachten Sie dringend:
Sollten Sie aus einem Covid-Risikogebiet zurückkehren, gelten konkrete Verpflichtungen für Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern:
Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten regelmäßig in Quarantäne begeben (siehe Merkblatt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales).
Bitte informieren Sie uns unmittelbar und schicken Sie Ihr Kind auf keinen Fall in die Schule!
mags-informationen-fuer-reisende-aus-risikogebieten
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Muti