Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

das Kollegium des Maria-Sibylla-Merian-Gymnasiums richtet an Sie alle herzliche Grüße zum wohl ungewöhnlichsten „Schulbeginn“ nach Ferien, den wir alle jemals erlebt haben.

Unsere Grußbotschaft finden Sie unter folgendem Link: https://youtu.be/OiZdcCYPkj0

und hier auch als Collage:

 

Sehr geehrte Eltern,

mit der uns am gestrigen Nachmittag zugegangenen Schulmail Nr. 8 wurden für Schulen folgende Änderungen im Hinblick auf die Notfallbetreuung festgelegt:

  • Für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes ist es ab Montag, 23.3.2020, nunmehr ausreichend, wenn EINE Betreuungsperson im Bereich der kritischen Infrastrukturen arbeitet.
  • Die Notfallbetreuung in Schulen ist auch an Wochenenden und in den Osterferien sicherzustellen.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200320/index.html

Die Schulverwaltung der Stadt Krefeld ist bemüht, in enger Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht das Online-Meldeverfahren unter www.krefeld.de/corona an die neue Sachlage anzupassen.

Davon unabhängig, existiert ihr Anspruch aber bereits ab Montag. Das MSM wird unbürokratisch und schnell reagieren.

Allerdings wäre es hilfreich, wenn Sie der Schulleitung schon möglichst frühzeitig signalisieren könnten, wenn Sie das Angebot nutzen möchten.

Bitte senden Sie eine E-Mail an 164975@schule.nrw.de.

Mit besten Wünschen für Ihre Gesundheit

Olaf Muti

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum Montag, 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen.

Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können Sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.

Für die Zeit ab Mittwoch, 18.03.20, soll ein Not-Betreuungsangebot für Eltern, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten, erarbeitet werden. Dies sind z.B.:

Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln,
Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten

Hierzu sind noch nähere Vorgaben des Landes erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie schnellstmöglich hier.