Änderung der Pflicht zum Freitesten ab 30.11.2022

Sehr geehrte Eltern, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler,

die Landesregierung NRW hat zum 30.11. die bisherige Verpflichtung zum Freitesten aufgehoben. Die Neuregelung der Test- und Quarantäne-Ordnung verfügt Folgendes:

"Wer positiv auf eine Coronainfektion getestet wurde, muss grundsätzlich fünf Tage in Isolierung. Die Isolierung endet automatisch nach fünf Tagen. Die bisherige Testpflicht zur Freitestung entfällt. [...] Die neuen Regelungen gelten ab 30. November 2022. [...]"

Das Land weist aber ausdrücklich darauf hin, dass auch ohne Freitestung weiterhin folgende Empfehlungen gelten:

"Deswegen gibt es weiterhin die Empfehlung des RKI: Auch nach Ablauf der fünf Tage sollte man sich selbst testen und bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses freiwillig auf Kontakte verzichten oder bei unvermeidbaren Kontakten Maske tragen. "

Ab dem 30. November 2022 gilt außerdem:

  • Wer einen positiven Selbsttest hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich mittels einem Schnelltest oder PCR-Test nachtesten zu lassen. Diese Kontrolltestung kann als PCR-Testung in einer offiziellen Teststelle oder bei einem niedergelassenen Arzt oder Ärztin kostenfrei erfolgen. Über die Bürgertestung mittels Coronaschnelltest kann in diesem Fall keine kostenlose Testung erfolgen. Hier besteht nur die Möglichkeit, einen Test auf eigene Kosten vorzunehmen
  • Ist das Ergebnis des Kontrolltests negativ, besteht keine Verpflichtung zur Isolierung. Ist das Ergebnis des Kontrolltests positiv, ist die betreffende Person verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in eine fünftägige Isolierung zu begeben.
  • Gezählt wird ab Abnahme des Tests. Bei der Berechnung der Absonderungsdauer zählt der erste volle Tag der Absonderung als Tag 1 der Isolierung, d.h. der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet."

[Quelle: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-der-test-und-quarantaeneverordnung-testpflicht-zur-freitestung-entfaellt#:~:text=Die%20bisherige%20Testpflicht%20zur%20Freitestung,November%202022.]

Stefan Holl (Stellv. Schulleiter MSM)