Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
der Deutsche Bundestag hat heute, 18.03.2022, mit Wirkung vom 20.03.2022 einige Änderungen bezüglich des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, unter anderem das Ende der Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske in Schulgebäuden. Aufgrund einer den Ländern eingeräumten Übergangsfrist ist es allerdings weiterhin möglich, die Maskenpflicht in Schulen aufrecht zu erhalten. Das Land NRW hat beschlossen, diese Übergangsfrist zu nutzen. Bedeutet:
Bis Samstag, 2. April 2022, besteht gemäß § 2 der Coronabetreuungsverordnung weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule.
In der Woche vom 4. bis zum 8. April gilt diese Pflicht nicht mehr. Es bleibt aber dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Wir möchten schon jetzt als Schulleitung eindringlich empfehlen, in dieser Woche auch weiterhin eine Maske zu tragen, um nicht am Ende noch kurz vor den Osterferien einen innerschulischen Corona-Hotspot zu riskieren.
Die Landesregierung hat ebenfalls beschlossen, das Konzept der Schultestungen in der derzeit geltenden Form bis zum 08.04.2022 aufrechtzuerhalten. Das heißt bis dahin werden alle Schülerinnen und Schüler getestet, deren Eltern (bzw. bei Volljährigkeit sie selbst) dem nicht widersprochen haben.
Nach den Osterferien soll es dann diese Form des anlasslosen Testens nicht mehr geben. Wir warten es ab und harren gespannt weiterer Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Holl (Stv. Schulleiter MSM)