Neue Vorgaben des Schulministeriums für die Schultestungen ab 28.02.2022

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie uns durch das Schulministerium per Schulmail mitgeteilt wurde, muss ab Montag, den 28.02.2022 an den weiterhin drei Mal pro Woche stattfindenden Schultestungen nur noch teilnehmen, wer nicht immunisiert ist (zum Thema Immunisierung s.u.). Das gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte.

Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen. Die Klassen- und Stufenleitungen werden auch aus diesem Grund ihre Listen über den Immunstatus ihrer Klassen/Stufen aktualisieren. D.h., dass Ihre Kinder ihren jeweiligen Immunstatus nachweisen sollten (was auch aus anderen Gründen wichtig ist, z.B. bei der Frage, wer wann nach einer Quarantäne wieder am Unterricht teilnehmen darf).

Immunisierte können natürlich trotzdem weiterhin an den Schultestungen teilnehmen. Die Schulleitung möchte alle Beteiligten dazu ermutigen, das im Sinne des allgemeinen Gesundheitsschutzes auch weiterhin regelmäßig zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Holl (Stv. Schulleiter)

Wer gilt als geimpft, wer gilt als genesen? [1]

Als geimpft oder genesen gilt, wer eine vollständige Impfung bzw. die Genesung belegen kann. Dies geschieht durch:

- den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff – durch den Eintrag im Impfpass oder den digitalen Impfnachweis, oder

- den Nachweis eines positiven Testergebnisses (Nukleinsäurenachweis mittels PCR, PoC-PCR etc.), das mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt (für drei Monate  als Immunisierung geltend, danach nur mit zusätzlicher Impfung), oder

- den Nachweis eines positiven Testergebnisses (s. oben) in Verbindung mit dem Nachweis einer verabreichten Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff (Impfung und Genesung sofort gültig, Genesung und Impfung nach 28 Tagen).

Derzeit gibt es in Deutschland keine Beschränkung des Impfschutzes (zwei Mal geimpft), eine Auffrischungs-Impfung wird aber empfohlen.

[1] https://www.land.nrw/corona/faq#321aa366