Wiederaufnahme des Wechselunterrichts am 19.04.21, Testpflicht

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie den Pressemeldungen entnehmen können, ist für die nächste Woche in den Schulen wieder die Aufnahme des Wechselunterrichts geplant.

Wir starten mit der A-Schiene in allen Jahrgängen (bis auf die Q2, die sich besonderer Abiturvorbereitung befindet).

Das Betreuungsangebot für die Jahrgänge 5 und 6 besteht fort.

 Verpflichtung zum Selbsttest

Der Besuch der Schule (für alle Angebote) ist an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und haben auch keinen Anspruch auf Distanzunterricht.

Eine Ausnahme von der Testpflicht gilt für die Teilnahme an den Abiturprüfungen. Auch nicht getestete Schülerinnen und Schüler dürfen wegen der besonderen Bedeutung daran teilnehmen. Diese Prüfungen werden aber räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt.

Zu den Testtagen und zu weiteren Vorgaben dazu erhalten Sie zeitnah weitere Informationen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Muti