Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
ich kann Sie nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt jetzt weitergehend informieren.
- Wenn Sie von der Schule nicht darüber informiert worden sind, dass Ihr Kind „Kontaktperson“ ist, kommt es weiterhin zur Schule.
- Wenn Sie informiert worden sind, dass Ihr Kind Kontaktperson ist, darf es bis auf Weiteres nicht zur Schule kommen.
- Innerhalb der Großgruppe der Kontaktpersonen unterscheiden wir zwei Gruppen, da wir zwei infizierte SchülerInnen haben: Kontaktpersonen A und Kontaktpersonen B.
- Die Kontaktpersonen A erhalten noch heute – über mich – ein Schreiben des Gesundheitsamtes, in dem die Quarantäne angeordnet wird und mit dem Sie noch weitere Informationen erhalten.
- Kontaktpersonen B erhalten dieses Schreiben heute noch nicht, weil interne Abstimmungsprobleme unter den beteiligten Gesundheitsämtern dies noch nicht erlauben. Für sie wird daher durch das Gesundheitsamt heute noch keine Absonderung erklärt. Auch ich kann und darf keine Quarantäne aussprechen, möchte aber allen betroffenen Familien raten, entsprechende Schutzmaßnahmen in der Familie und nach außen zu treffen. Sie kommen am Montag natürlich nicht in die Schule.
- Schülerinnen und Schüler, die die Schule nicht besuchen dürfen, werden über die bekannten Instrumente Padlet (ggf. Moodle), schulcloud und Videokonferenztool eng an den Unterricht angebunden. Nähere Hinweise dazu folgen noch.
Wie verlaufen die Informationswege?
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Homepage. Bitte informieren Sie sich dort regelmäßig.
Spezielle Informationen für einzelne Zielgruppen erhalten Sie gleichzeitig über den E-Mail-Verteiler und über die schulcloud.
Mit besten Wünschen für Ihre Gesundheit
Olaf Muti