Verfahren zur Notbetreuung und Verteilung von Lernangeboten an Schüler*innen

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,                                                            wir möchten Sie im Folgenden über 1. die Regelungen zur Notbetreuung an öffentlichen Schulen und 2. zur Verteilung von Lernangeboten während der Zeit der Schulschließung informieren.

Zu 1.: Das Schulministerium hat verfügt, dass ab dem 18.03.2020 an den Schulen eine Notbetreuung für Kinder eingerichtet wird, deren Eltern keine andere Möglichkeit einer Betreuung in Anspruch nehmen können. Auch wir richten am MSM diese Notbetreuung ein, es gibt dazu aber ein paar Hinweise des Schulministeriums, die Sie bitte beachten mögen:

„Die Angebote der Notbetreuung an Schulen gelten insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen.

Als kritische Infrastrukturen gelten die in einer Leitlinie des MAGS genannten Bereiche, über die Sie zeitnah informiert werden. Darüber hinaus bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers gemäß dieser Leitlinie (siehe Anlage).

Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen.“ (Staatssekretär Matthias Richter, 16.03.2020)

In der Anlage zu dieser Mail finden Sie eine Leitlinie der Landesregierung zur Bestimmung des Personenkreises, der in Kritischen Infrastrukturen tätig ist. Wenn Sie als Eltern zum oben benannten Personenkreis gehören  und das Betreuungsangebot in Anspruch nehmen müssen, setzen Sie sich bitte bis Dienstag, 17.03., 12 Uhr mit der Schulleitung in Verbindung. Die Notbetreuung schließt auch die pädagogische Übermittagsbetreuung ein. Sie erhalte hierzu auch noch ein Schreiben der Stadt Krefeld per Mail durch Ihre/n Klassenpflegschaftsvorsitzende/n.

2. Wir werden morgen, Dienstag, 17.03., eine handhabbare und schuleinheitliche digitale Verteilungsvariante präsentieren, über die alle schulischen Lernangebote während der Zeit der Schulschließung abgewickelt werden. Bitte sehen Sie bis dahin von einzelnen Nachfragen bei Kolleg*innen ab. Um dies möglich zu machen läuft derzeit eine Abfrage bei den Klassenpflegschaftsvorsitzenden, die im Rahmen einer allgemeinen Datenpflege die Emaillisten ihrer Klassen aktualisieren und eventuelle Lücken schließen mögen. Die Nutzung der Emailadressen erfolgt gemäß §120 SCHULGESETZ ausschließlich zu schulischen Zwecken. Sollten Sie/einzelne Eltern nicht mit der Nutzung einverstanden sein, zeigen Sie dies bitte bei der Schulleitung an. Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden werden gebeten, die überarbeiteten Emaillisten bis Dienstagmittag, 17.03., um 12 Uhr an die jeweiligen Klassenlehrer des MSM weiterzuleiten. Über diese Listen wird dann die Einrichtung einer Lernplattform organisiert, auf der sich jede/r Schüler*in über Lernaufgaben in den Fächern informieren kann.

Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank für Ihre Unterstützung

Olaf Muti (SL), Stefan Holl (Stv.SL)