Krankheitsbedingtes Fehlen an Klausurtagen
Ist ein Schüler/eine Schülerin an einem Tag erkrankt, an dem er/sie eine Klausur schreiben müsste, hat der Schüler/die Schülerin folgende weitere Pflichten:
- Am Klausurtag erfolgt vor 8.00 Uhr ein Anruf im Sekretariat, der das Fehlen des Schülers/der Schülerin ankündigt. Es ist mitzuteilen in welchem Fach und bei welchem Lehrer der Schüler/die Schülerin eine Klausur schreiben müsste.
- Am ersten Tag nach dem Fehlen bzw. bei langfristiger Erkrankung spätestens drei Schultage nach dem versäumten Klausurtermin muss von dem Schüler/der Schülerin ein Antrag zur Klausurnachschrift im Sekretariat eingereicht werden. Der Antrag umfasst das vollständig ausgefüllte Antragsformular (siehe unten) mit der Begründung des Versäumnis' (z.B. Krankheit). In Ausnahmefällen bzw. bei begründeten Zweifeln an der Erkrankung eines Schülers/einer Schülerin kann ein ärztliches Attest verlangt werden.
Nur diejenigen Schülerinnen und Schüler, von denen ein ordnungsgemäßer Nachweis über die Erkrankung am Klausurtag vorliegt, werden zur Nachschrift zugelassen. Sonst wird die Klausur mit der Note 6 bewertet. Das Antragsformular ist im Sekretariat erhältlich oder kann hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden: