Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, Krefeld, 26.01.2023
ab dem 01.02.2023 gelten für den Schulbetrieb neue Regeln im Umgang mit dem Corona-Virus, die uns per Schulmail am 25.01.2023 mitgeteilt wurden und die ich Ihnen hier in wesentlichen Punkten wiedergebe. Am Ende dieser Seite finden Sie einen Elternbrief des Ministeriums bzw. einen Schülerbrief für volljährige Schülerinnen und Schüler, den Sie sich downloaden können und der auch eine Zusammenfassung darstellt; dort finden Sie ebenfalls den Link zur Schulmail. Sie finden unten außerdem einen Brief des Gesundheitsamtes Krefeld - darin wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass "Corona weiterhin eine meldepflichtige Krankheit ist", weshalb "die Corona-Erkrankung eines Schülers/einer Schülerin der Schule mitzuteilen [ist] – egal ob die Testung per Selbsttest, Bürgertest oder PCR-Testung erfolgte."
Testen und Isolationspflicht
Die derzeit geltenden Verordnungen des Ministeriums für Arbeit und Soziales für den Schulbereich laufen zum 31.01.2023 aus. Das bedeutet, dass es für den Schulbereich keine Sonderregelungen mehr geben wird. Damit entfällt die rechtliche Grundlage für ein anlassbezogenes Testen in der Schule, ebenso wird es keine Verpflichtung mehr zu einer 5-tägigen Isolation nach einer nachgewiesenen Corona-Infektion geben.
Es entfällt außerdem die Verpflichtung zum Selbst-Testen beim Vorliegen von Symptomen. Aber: „[E]s wird verstärkt auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit gesetzt. Wenn Eltern oder Schülerinnen und Schüler es zur Abklärung ihres eigenen Infektionsstatus bzw. des Infektionsstatus ihrer Kinder wünschen, einen Selbsttest vorzunehmen, können sie hierfür […] weiterhin die von den Schulen ausgegebenen Tests nutzen.“ Da allerdings auch die Belieferung der Schulen mit Tests eingestellt wird, geht das nur noch für einen begrenzten Zeitraum. Die pauschale Ausgabe von fünf Tests im Monat entfällt, auf Anfrage können Ihre Kinder Tests von den Klassenleitungen erhalten, so lange der Vorrat reicht.
Was tun bei Krankheit bzw. Symptomen?
Es gilt weiterhin: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Das gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.
Nur bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen (§ 43 Absatz 2 SchulG). Dies hat das Ministerium für Schule und Bildung erst kürzlich noch einmal klargestellt.
Wenn man sich unsicher ist oder Kontakt zu Infizierten hatte oder erste Symptome verspürt, ohne sich schon krank zu fühlen, empfiehlt sich unbedingt das Tragen einer mindestens medizinischen (OP-)Maske, um andere vor Ansteckung zu schützen.
Maske-Tragen und Hygieneregeln in der Schule
Weiterhin gilt, dass grundsätzlich in Schulen freiwillig zum Eigen- und Fremdschutz eine Maske getragen werden kann. Niemand wird deswegen diskriminiert, Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler entscheiden darüber selbstbestimmt.
Weiterhin gelten im Schulbereich die bekannten Hygieneregeln wie regelmäßiges Hände-Waschen (bzw. Hand-Desinfektion), Niesen möglichst in die Armbeuge sowie regelmäßiges Lüften in den Klassenräumen.
Präsenz- und Distanz-Unterricht
In der Regel findet der Unterricht als Präsenz-Unterricht statt, es kommt nur dann in Ausnahmefällen zu Distanz-Unterricht, wenn der Präsenz-Unterricht aufgrund eines epidemischen Infektionsgeschehens nicht stattfinden kann und auch nicht mehr vertreten werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Holl (Stv. Schulleiter)
Brief der Ministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten
Brief der Ministerin an die volljährigen Schülerinnen und Schüler
https://www.schulministerium.nrw/schulbetrieb-und-corona
Corona Brief für Schüler_Eltern (01.02.2023) [Gesundheitsamt Krefeld]